Wahl zum Akademischen Senat der Universität Hamburg

Die zahlreichen Aufgaben der Universität Hamburg werden durch viele Gremien der akademischen Selbstverwaltung organisiert und kontrolliert. Eines der zentralen Gremien ist der Akademische Senat. Das Gremium wird von 19 Mitgliedern gebildet, die von ihren jeweiligen (Status-)Gruppen gewählt werden: Zehn Professor:innen, drei Mitglieder des akademischen Personals, drei Mitglieder des Technischen- / Verwaltungspersonals sowie drei Studierende.

Der Akademische Senat ist an allen wichtigen Entscheidungen der Universität Hamburg beteiligt (z. B. Wahl und Abwahl der Präsident:in; Erlass von Richtlinien zur Gleichstellung, Aufstellung von Gleichstellungsplänen; Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen; Vorgaben für die Prüfungs- und Studienordnungen).

Der Akademische Senat bezieht zu allen wesentlichen Themen rund um die Universität (z. B. zu Grundsätzen für die Ausstattung und die Mittelverteilung sowie zu den Wirtschaftsplänen) Stellung und hat bei der Gestaltung der Selbstverwaltungseinheiten der Universität Hamburg weitreichende Kompetenzen.

Der Akademische Senat kann in allen Angelegenheiten, die die gesamte Hochschule berühren, vom Präsidium Auskunft verlangen und Empfehlungen aussprechen.

Die Wahlunterlagen werden ab dem 12.12.2023 an Eure Postadresse verschickt. Bitte schickt die ausgefüllten Briefwahlunterlagen bis zum 22.01.2024, 14 Uhr, zurück an das Wahlamt der Universität Hamburg, Mittelweg 177, 20148 Hamburg. Die Wahlergebnisse werden voraussichtlich ab dem 24.01.2024 bekanntgegeben. Wir werden Euch umgehend informieren.

Bündnis Wissenschaft ist ein Zusammenschluss von wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen des UKE aus allen akademischen Berufsgruppen. Unsere Ziele sind insbesondere die Verbesserung der Situation der wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen.

Wir kandidieren für den Sitz der akademischen Mitarbeiter:innen des UKE im Akademischen Senat. Wir bitten Dich darum, uns zu unterstützen und zu wählen, damit wir uns zukünftig im Akademischen Senat der Universität für die Belange der wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen am UKE einsetzen können.

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