Informationen für Wissenschaftler/innen zu Corona-Themen
In den letzten Wochen und Monaten hat sich das UKE im Krisenmodus befunden. Der Schutz der Mitarbeiter/innen und Patient/inn/en vor SARS-CoV‑2 hatte (und hat weiterhin) höchste Priorität. Unser Hauptaugenmerk als Vertreter/innen des Bündnisses Wissenschaft war in dieser Zeit die Arbeit im Wissenschaftlichen Personalrat (WPR). Der WPR ist bei einer Reihe von Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter/innen vor einer Infektion mit SARS‑CoV‑2 mit der Dienststelle im Gespräch bzw. im Mitbestimmungsverfahren. Wichtige Themen sind u.a. Gefährdungen durch die Pandemie im Laboralltag (u.a. Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz und Biostoffverordnung) sowie Arbeitsschutzstandards im Zusammenhang mit SARS-CoV‑2 (u.a. Abstandsgebot, MNS, Kontaktvermeidung). Außerdem wurden kurzfristig eine Dienstvereinbarung zum Home Office (Alternierende Telearbeit und mobiles Arbeiten) und eine Regelungsabsprache zur digitalen Lehre (Videokonferenztechniksystem WebEx) mit der Dienststelle abgeschlossen.
Die momentane Entspannung der Pandemie-Lage möchten wir nutzen, um über für Wissenschaftler/innen wichtige Entwicklungen zu informieren.
Bundestag erhöht Höchstbefristungsdauer für wissenschaftliche Qualifizierung
Aufgrund von Pandemie-bedingten Laborschließungen kommt es teilweise zu starken Verzögerungen bei der Erstellung von experimentellen Promotions- und Habilitationsarbeiten. Als Ausgleich hat der Bundestag rückwirkend zum 1. März 2020 die Höchstbefristungsgrenze nach dem WissZeitVG für das wissenschaftliche Personal in der Qualifizierungsphase um sechs Monate verlängert. Diese Regelung gilt für alle Arbeitsverhältnisse nach §2 Abs.1 WissZeitVG, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. September 2020 bestehen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung kann eine Verlängerung um weitere sechs Monate beschließen, wenn dies aufgrund der weiteren Pandemie-Entwicklung notwendig sein sollte. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Verlängerung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber.
Medizinische Fakultät fördert durch Corona-Pandemie verzögerte Forschungsprojekte
Das Dekanat stellt zusätzliche Mittel zur Verfügung, um drittmittelfinanzierte Doktorand/inn/en und befristet beschäftigte Postdoktorand/inn/en für einen angemessenen Zeitraum weiter zu beschäftigen. Voraussetzungen sind, dass das Beschäftigungsverhältnis ansonsten ausläuft, das Projekt durch die Pandemie verzögert wurde, der Drittmittelgeber keine Anpassung der Förderdauer aufgrund der Pandemie vorsieht und keine andere Möglichkeit zur Anschlussfinanzierung besteht. Die Antragstellung erfolgt beim Prodekanat für Forschung (Frau Dr. Klempahn, k.klempahn@uke.de) durch die Projektleitung und ist fortlaufend bis vorerst 30. Juni 2020 möglich.
Bundestag verlängert Entschädigungsanspruch für Eltern
Aufgrund der durch die Pandemie verursachten Kita- und Schulschließungen stehen viele Eltern vor akuten Betreuungsproblemen und können ihrer Arbeit nicht mehr im bisherigen Umfang nachgehen. Aus diesem Grunde hat der Bundestag am 27. März 2020 beschlossen, einen Entschädigungsanspruch bei Pandemie-bedingten Kita- und Schulschließungen in das Infektionsschutzgesetz aufzunehmen. Für eine Höchstdauer von 6 Wochen erhalten Berechtigte 67 Prozent ihres Nettoeinkommens bzw. maximal 2.016 Euro im Monat. Mit Beschluss vom 27. Mai 2020 hat der Bundestag die Höchstdauer auf 10 Wochen verlängert. Diese Frist gilt ausdrücklich für jedes Elternteil, so dass zwei Elternteile insgesamt 20 Wochen beantragen können. Alleinerziehende können eine Entschädigung für bis zu 20 Wochen beantragen. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen keine andere zumutbare Betreuungsmöglichkeit (z.B. Kita-Notbetreuung) oder andere Möglichkeiten der Überbrückung (z.B. Überstundenausgleich) haben. Die Auszahlung der Entschädigung erfolgt durch den Arbeitgeber, der bei der zuständigen Behörde einen Erstattungsantrag stellen kann.
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