Vor wenigen Tagen hat der UKE-Vorstand die „Grundsätze zur Beschäftigungsdauer im Universitätsklinikum Hamburg‐Eppendorf“ verabschiedet.
Diese Regeln zeigen die gesetzlichen Möglichkeiten auf – und helfen bei der Interpretation der Gesetze. |
A few days ago the executive board of the UKE has passed new rules: “Tenets Governing the Duration of Employment Contracts at the University Clinic Hamburg-Eppendorf”.
These rules stipulate which measures can legally be taken, and can also assist in interpreting the law. |
Kurzfassung der Grundsätze
Zunächst wird im Vorwort auf den Hintergrund der Richtlinie verwiesen: „Code of Conduct“, Änderung des WissZeitVG, wie Sie Euch durch das Bündnis Wissenschaft bereits bekannt ist und der Herrschinger Kodex – gute Arbeit in der Wissenschaft. An all dem kann das UKE (Selbstbeschreibung: „Attraktivster Arbeitgeber“) nicht (mehr) vorbei.
Im Einzelnen wird in den Grundsätzen dargelegt, mit welchem Befristungsgrund, mit welcher Befristungsdauer und nach welcher gesetzlichen Regelung (bspw. Teilzeit- und Befristungsgesetz oder Wissenschaftszeitvertragsgesetz) ein Vertrag mit dem UKE befristet werden kann. Befristungen nach §2 WissZeitVG Absatz 1 Satz 1 müssen dem angestrebten Qualifizierungsziel angemessen sein – also ausreichend, um den Doktorgrad zu erlangen bzw. die Habilitation abzuschließen. Für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung wird das bereits bisher übliche, zweigeteilte Verfahren fortgeführt: Zu Beginn ein mindestens zwei Jahre währender Vertrag, dann anschließend ein Vertrag, der ausreicht, die Facharztreife zu erlangen.
Ein regelrechtes Bonbon enthalten die Grundsätze, wenn es sich um Befristungen nach WissZeitVG §2, Absatz 2, handelt: „Die Befristungsdauer ist so zu bemessen, dass sie der bewilligten Projektdauer entspricht, auch wenn die Dauer der Mittelfreigabe kürzer ist.“ Also auch wenn die Drittmittel noch nicht auf dem Konto liegen, sollte ein Vertrag über die Laufzeit des Drittmittelprojekts abgeschlossen werden.
Wir sind gespannt, wie die gelebte Praxis der angebotenen Verträge aussehen wird. Scheut Euch nicht, in unsere Sprechstunden zu kommen (jeweils montags, 12-13 Uhr u. 15.30-16.30 Uhr), um die Vertragslaufzeiten zu besprechen, die Euch zur Unterschrift vorgelegt werden. Ihr könnt immer auch Bedenkzeit beanspruchen, bevor ihr einen Vertrag unterschreibt.
(Kontakt: liste.uke@buendnis-wissenschaft.de)