Inzwischen hat es sich auf dem UKE-Gelände gut herumgesprochen, dass am 13.04. die Wahlen zum Wissenschaftlichen Personalrat (WPR) stattfinden.
Grundlage für die Wahlberechtigung einer wissenschaftlichen MitarbeiterIn ist der Eintrag ins Wählerverzeichnis, dass der Wahlvorstand (Prof. Sommer, Männergesundheit) von GB PRO bekommt, aufzubereiten und zu pflegen hat. Anträge auf Neuaufnahme ins Verzeichnis mus der Wahlvorstand laufend bearbeiten.
Alle diejenigen, die sich immer noch nicht sicher sind, ob sie im Wählerverzeichnis stehen, können wir allerdings auch beruhigen. Die Wahlordnung zum Hamburgischen Personalvertretungsgesetz enthält in §2 Wählerverzeichnis einen Satz, der den Wahlvorstand auffordert, das Wählerverzeichnis ständig zu aktualisieren: „Der Wahlvorstand hat das Wählerverzeichnis bis zum Abschluss der Stimmabgabe laufend zu ergänzen und zu berichtigen.“
Es können also am Wahltag alle potenziell Wahlberechtigten, die ihren Namen nicht im Wählerverzeichnis finden, direkt vor Ort beim Wahlvorstand in O10 (Neues Klinikum) einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis stellen.