Möchte das UKE eine neue Software einführen, die hinsichtlich bestimmter Datenschutzerwägungen mitbestimmungspflichtig ist, ruft die Dienstelle im Vorfeld meist einen Ausschuss ein, in den hinein u.a. die Personalräte (NPR, WPR) einen Vertreter entsenden.
Ein solcher Ausschuss trifft sich im Verlaufe einiger Monate einige Male – und bespricht Vorhaben, Umsetzung, dessen rechtliche Aspekte und Auswirkungen auf die MitarbeiterInnen. Manchmal steht am Ende einer solchen Sitzungsrunde eine Regelungsabsprache, manchmal eine Dienstvereinbarung. Erstere wird formlos zwischen Personalvertretung und Dienstelle getroffen. Letztere ist ein schriftlicher Vertrag, auf den sich alle MitarbeiterInnen berufen können.
Das Forschungsinformationssystem (FIS) dient in erster Linie der Dokumention des wissenschaftlichen Outputs der 2100 wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Aus den im FIS hinterlegten Daten werden die Scoring-Punkte ermittelt, die wiederum in Anteile des Abteilungs-Budgets umgesetzt werden. Bei den Verhandlungen zum FIS soll am Ende eine Dienstvereinbarung stehen. Gegenwärtig ist es nur zu einer Regelungsabsprache gekommen, die den Umgang des UKE mit den Mitarbeiterdaten umfasst. Damit verbunden ist bspw. die Selbst-Verpflichtung des UKE, anfallende Daten nicht zur Leistungsbewertung der Beschäftigten einzusetzen.
Allerdings schützt erst die Dienstvereinbarung die Beschäftigten juristisch belastbar vor möglichen Zumutungen des Dienstherrn (oder auch Dienstgebers, wie es im Öffentlichen Dienst ebenfalls heißt). Erst eine verbindliche, schriftliche Vereinbarung schützt persönliche Daten und setzt den Kontrollmöglichkeiten durch vernetzte Technik enge Grenzen.
Sämtliche Dienstvereinbarungen zwischen WPR und UKE sind auf dieser Seite zu finden, erreichbar nur über das Intranet oder den UKE WebAccess.